Letzte Aktualisierung: 18.03.2026
1. Präambel und Definitionen
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln Vorbestellungen, den Verkauf und die Nutzung von Mothair-Geräten, der Mothair-Softwareplattform, deren Funktionen der künstlichen Intelligenz und der zugehörigen Dienste (zusammen die „Dienste"), die von der Gesellschaft Mothair („Mothair", der „Verkäufer") an Verbraucherkunden im Europäischen Wirtschaftsraum und im Vereinigten Königreich angeboten werden (der „Kunde").
Im Sinne dieser AGB bezeichnet:
- „Mothair-Gerät": jede von Mothair vermarktete Hardware, die den Zugang zu oder die Nutzung der Dienste ermöglicht.
- „Mothair-Plattform": die Softwareoberfläche (einschließlich KI-Module und Cloud-Dienste), die über das Internet zugänglich ist.
- „Dienste": die Gesamtheit aus Mothair-Gerät, Mothair-Plattform, KI-Funktionen, Updates, Support und damit verbundenen Leistungen.
- „Vorbestellung": jede verbindliche und bezahlte Bestellung für ein Gerät und/oder Dienste, die zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht verfügbar sind.
- „Vertrag": die Gesamtheit aus Vorbestellung oder Bestellung, der entsprechenden Bestätigung und diesen AGB.
- „Stornogebühr": der vom Kunden an Mothair geschuldete Betrag bei Stornierung der Vorbestellung in den Fällen, in denen eine solche Stornierung ausnahmsweise zulässig ist.
2. Anwendungsbereich, anwendbares Recht und Gebiet
Diese AGB gelten für alle Vorbestellungen, Verkäufe und Abonnements der Mothair-Dienste, die online von Kunden aufgegeben werden, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder im Vereinigten Königreich ansässig sind.
Der Vertrag unterliegt französischem Recht, unbeschadet der Anwendung der zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Landes des gewöhnlichen Aufenthalts des Kunden oder gegebenenfalls des zwingenden britischen Rechts.
Im Konfliktfall gelten ausschließlich diese für den Kunden günstigeren zwingenden Bestimmungen; alle anderen Klauseln dieser AGB bleiben anwendbar.
3. Vorvertragliche Informationen
Vor jeder Bestätigung einer Vorbestellung oder Bestellung stellt Mothair dem Kunden in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung:
- die wesentlichen Eigenschaften des Geräts und der Dienste (einschließlich der wesentlichen technischen Einschränkungen der KI);
- den Gesamtpreis einschließlich aller Steuern, etwaige Versand- und Abonnementgebühren;
- die voraussichtlichen Verfügbarkeits- und Lieferfristen;
- das Bestehen, die Bedingungen und Grenzen des gesetzlichen Widerrufsrechts und etwaige Ausnahmen;
- das Bestehen gesetzlicher Gewährleistungen;
- das Bestehen von Nicht-Erstattungsklauseln und Stornogebühren in Bezug auf Vorbestellungen.
Die Bestätigung der Vorbestellung oder der Bestellung gilt als vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser AGB, die Vorrang vor allen früheren oder widersprüchlichen Dokumenten haben (vorbehaltlich entgegenstehender zwingender Bestimmungen).
4. Bestell- / Vorbestellverfahren und Vorauszahlung
4.1. Online-Bestellung / Vorbestellung
Der Kunde wählt die Produkte und/oder Dienste aus, gibt die erforderlichen Informationen ein und bestätigt seine Bestellung auf der Mothair-Website. Wenn die Produkte oder Dienste noch nicht verfügbar sind, wird die Bestellung als „Vorbestellung" eingestuft.
4.2. Vollständige Vorauszahlung
Jede Vorbestellung setzt die vollständige Vorauszahlung des Preises des/der Geräts/e und/oder der Dienste sowie etwaiger Versandkosten voraus.
Eine Vorbestellung wird erst berücksichtigt, wenn alle geschuldeten Beträge tatsächlich eingegangen sind.
4.3. Bestätigung
Mothair sendet dem Kunden per E-Mail eine zusammenfassende Bestätigung (Produkte/Dienste, Preis, Modalitäten, voraussichtliche Fristen, Link zu den AGB). Der Vertrag kommt mit dem Datum dieser Bestätigung zustande.
5. Vorbestellungen als Projektfinanzierung
5.1. Finanzierungsfunktion
Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass Vorbestellungen unmittelbar zur Finanzierung der Konzeption, Entwicklung, Zertifizierung, Industrialisierung, Produktion und Logistik der Mothair-Geräte und -Dienste dienen.
Die im Rahmen einer Vorbestellung geleisteten Beträge haben somit die Natur eines Projektfinanzierungsvorschusses und nicht einer bloßen Anzahlung auf ein bereits auf Lager befindliches Produkt.
5.2. Akzeptanz des Projektrisikos
Mit der Aufgabe einer Vorbestellung akzeptiert der Kunde das Bestehen eines Projektrisikos, das der Vorfinanzierung einer innovativen Lösung innewohnt: Verzögerungen, technische Anpassungen, Änderungen des Industrialisierungsplans, nicht wesentliche funktionale Entwicklungen usw.
Solange Mothair das Projekt in gutem Glauben weiterführt und seinen zwingenden gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, begründen diese Unwägbarkeiten für sich genommen keinen Anspruch auf kostenlose Stornierung oder automatische Erstattung.
5.3. Kein Investorenstatus
Vorbestellungen verleihen keinerlei Investorenrechte (weder Aktien noch Gesellschaftsanteile noch Dividendenansprüche noch politische Rechte). Der Kunde behält ausschließlich die Eigenschaft als Verbraucher/Käufer mit den entsprechenden zwingenden Rechten.
6. Fristen, Verfügbarkeit und Entwicklungen
6.1. Unverbindliche Fristen
Die Termine und Fristen für die Verfügbarkeit, Lieferung und Bereitstellung der Dienste werden vorbehaltlich einer ausdrücklich gegenteiligen Zusage als rein unverbindliche Angaben mitgeteilt. Sie stellen grundsätzlich keine Verpflichtung zur Lieferung zu einem festen Datum dar.
6.2. Weiterentwicklung von Produkten und Diensten
Mothair kann technische, funktionale oder ästhetische Weiterentwicklungen an den Geräten und Diensten (einschließlich KI-Modellen) aus Gründen der Sicherheit, Konformität, Leistung, Optimierung oder kontinuierlichen Verbesserung vornehmen.
Diese Weiterentwicklungen begründen keinen Anspruch auf Entschädigung, sofern sie dem Kunden nicht das Wesentliche der vereinbarten Leistung entziehen.
7. Lieferung des Geräts und Zugang zu den Diensten
7.1. Physische Lieferung
Das Gerät wird an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Der Gefahrübergang erfolgt bei Übergabe des Geräts an den Kunden oder an die von ihm benannte Person.
7.2. Aktivierung der Dienste
Der Zugang zu den Diensten setzt insbesondere voraus:
- ein kompatibles Gerät,
- eine ausreichende Internetverbindung,
- die Erstellung eines Benutzerkontos und die Annahme der geltenden Nutzungsbedingungen.
Fehlende Verbindung, Inkompatibilität von Drittgeräten, fehlerhafte Konfiguration oder Nichteinhaltung der technischen Voraussetzungen durch den Kunden können nicht Mothair angelastet werden und rechtfertigen keine Erstattung oder Preisminderung, sofern keine gegenteiligen zwingenden Bestimmungen gelten.
8. Widerrufsrecht – Mindestanwendung und geregelte Ausübung
8.1. Strikte Anwendung des zwingenden Rechts
Soweit das auf den Kunden anwendbare zwingende Recht (EU oder UK) ein Widerrufsrecht gewährt (in der Regel 14 Tage), wird dieses Recht innerhalb seiner strengen Grenzen anerkannt und respektiert: Frist, Fristbeginn, Umfang, Ausnahmen und Folgen gemäß gesetzlicher Definition.
Es wird kein zusätzliches vertragliches Widerrufsrecht über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus eingeräumt.
8.2. Fristbeginn
Die Widerrufsfrist, soweit sie besteht, beginnt:
- bei Geräten mit dem Empfang des Geräts durch den Kunden;
- bei Diensten, die vor der Lieferung eines Geräts erbracht werden, mit dem Vertragsschluss, es sei denn, es wird ausdrücklich ein Beginn der Ausführung vor Ablauf der Frist beantragt.
8.3. Vorzeitige Erbringung der Dienste und gesetzlicher Verzicht
Soweit das Gesetz dies erlaubt, kann der Kunde eingeladen werden:
- ausdrücklich die Erbringung der Dienste vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen, und
- anzuerkennen, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald die Dienste vollständig erbracht wurden.
Wurde die Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden während der Frist begonnen, schuldet dieser mindestens einen proportionalen Betrag für den bereits erbrachten Teil, entsprechend dem Gesetz, auch im Falle des Widerrufs.
8.4. Zustand des Geräts im Falle des Widerrufs
Im Falle eines Widerrufs bezüglich eines Geräts muss der Kunde dieses in einem Zustand zurückgeben, der eine einfache Überprüfung und einen normalen Wiederverkauf ermöglicht.
Eine Wertminderung, die sich aus einer über das zur Prüfung von Art, Eigenschaften und Funktionsfähigkeit des Geräts Notwendige hinausgehenden Nutzung ergibt, kann zu einer Kürzung des erstatteten Betrags im Rahmen der gesetzlichen Grenzen führen.
8.5. Gesetzliche Ausnahmen – strikte Anwendung
Soweit das Gesetz Ausnahmen vom Widerrufsrecht vorsieht (digitale Inhalte, die ohne körperlichen Datenträger nach der Ausführung geliefert werden, personalisierte Waren, aus hygienischen Gründen versiegelte Waren usw.), wendet Mothair diese strikt an.
In diesen Fällen wird der Kunde vor der Vorbestellung klar über das Fehlen oder die Einschränkung des Widerrufsrechts informiert. Wenn die Ausnahme gilt, ist keine Erstattung aufgrund des Widerrufs geschuldet.
8.6. Keine vertragliche Verlängerung
Über die gesetzliche Frist hinaus und außerhalb ihrer strengen Bedingungen kann der Kunde weder einen Widerruf noch eine Rückgabe verlangen.
Etwaige zusätzliche Flexibilität, die Mothair möglicherweise gewährt, liegt ausschließlich in deren freiem Ermessen und hat rein kulanten Charakter.
9. Keine Erstattung von Vorbestellungen und Stornogebühren
9.1. Verbindliche und endgültige Vorbestellung
Vorbehaltlich der wirksamen Ausübung eines gesetzlichen Rechts (Widerruf, Vertragswidrigkeit, Mothair anzulastende Nichtlieferung) ist jede Vorbestellung verbindlich und endgültig.
Der Kunde kann sie nicht einseitig kostenlos stornieren oder die Erstattung der geleisteten Beträge verlangen.
9.2. Natur der geleisteten Beträge
Die im Rahmen einer Vorbestellung geleisteten Beträge stellen einen Finanzierungsvorschuss und eine verbindliche Zusage des Kunden dar, die für häufig irreversible Kosten bestimmt sind (F&E, Industrialisierung, Zertifizierungen, Produktion, Logistik, dedizierte Bestände).
Der Kunde akzeptiert, dass Mothair aus diesem Grund berechtigt ist, alle oder einen Teil der geleisteten Beträge einzubehalten, soweit dies nicht nach zwingendem Recht als missbräuchliche Klausel eingestuft wird.
9.3. Keine Erstattung bei Nichtnutzung
Das Ausbleiben der Nutzung des Geräts oder der Dienste durch den Kunden, aus welchem Grund auch immer (Projektänderung, Änderung der persönlichen oder beruflichen Situation, Zeitmangel, fehlende Internetverbindung, Inkompatibilität von Drittgeräten usw.), begründet weder einen Anspruch auf Erstattung noch auf Preisminderung, außer in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen oder bei nachgewiesener Vertragswidrigkeit.
9.4. Ausnahmsweise Stornierung auf Wunsch des Kunden und Stornogebühren
Außerhalb der Ausübung eines gesetzlichen Rechts ist Mothair nicht verpflichtet, die Stornierung einer Vorbestellung zu akzeptieren.
Wenn Mothair ausnahmsweise und nach eigenem Ermessen einen Stornierungsantrag prüft, gilt:
- Die Stornierung muss schriftlich formalisiert und von Mothair akzeptiert werden,
- sie zieht, sofern keine günstigere Sondervereinbarung getroffen wird, Stornogebühren nach sich, die mindestens 30% des Gesamtbetrags einschließlich Steuern der Vorbestellung entsprechen und je nach Fortschritt des Projekts (Entwicklung, Produktion, Logistik, Individualisierung, bereits angefallene Kosten) auf bis zu 100% erhöht werden können.
Der Kunde wird darüber informiert und akzeptiert, dass diese Stornogebühren angesichts der Finanzierungsfunktion der Vorbestellungen die bereits geleisteten Beträge vollständig aufzehren können, sodass keine tatsächliche Erstattung geschuldet wird.
9.5. Keine Erstattungs- oder Umwandlungspflicht
Außerhalb der gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen oder von Mothair beschlossenen Fälle ist diese nicht verpflichtet:
- Vorbestellungen auch nur teilweise zu erstatten,
- die geleisteten Beträge in Guthaben, Gutschriften oder Übertragungen auf eine andere Bestellung umzuwandeln,
- eine irgendwie geartete Entschädigung zu gewähren.
9.6. Rein kulante Gesten
Jede von Mothair in einer nicht gesetzlich vorgeschriebenen Situation gewährte Teilerstattung, Gutschrift, Übertragung oder sonstige Vergünstigung ist eine rein kulante Geste ohne Anerkennung einer Haftung und ohne Schaffung eines Präzedenzfalls oder eines erworbenen Rechts für die Zukunft.
9.7. Einschränkung: Zwingende Rechte bleiben gewahrt
Diese Nicht-Erstattungs- und Stornogebührenklausel gilt nicht und beschränkt nicht:
- die zwingenden Widerrufsrechte, wenn sie wirksam ausgeübt werden,
- die Rechte auf Erstattung oder Preisminderung bei Vertragswidrigkeit oder Mothair anzulastendem Nichterfüllung,
- die durch ein rechtskräftiges Urteil anerkannten Rechte.
Außerhalb dieser strikt definierten Fälle wird keine Rückerstattung der erhaltenen Beträge geschuldet.
10. Verzögerung, endgültige Nichtverfügbarkeit und wesentliche Änderungen
Im Falle einer erheblichen Verzögerung, endgültigen Nichtverfügbarkeit oder wesentlichen Änderung, die ein wesentliches Merkmal des Geräts oder der Dienste betrifft, informiert Mothair den Kunden und kann je nach anwendbarem Recht und Situation:
- einen neuen Zeitplan oder eine alternative Lösung vorschlagen;
- oder die Möglichkeit einer Vertragsauflösung für das betroffene Element anbieten, mit Erstattung der für dieses Element erhaltenen Beträge, ohne zusätzliche Entschädigung, sofern keine günstigere zwingende Bestimmung gilt.
11. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung
11.1. Allgemeiner Grundsatz
Im durch das anwendbare zwingende Recht zulässigen Rahmen ist die Haftung von Mothair, gleich welcher Ursache oder Grundlage (vertraglich, außervertraglich, fehlerhaftes Produkt usw.), strikt auf direkte, sichere und nachgewiesene Schäden des Kunden beschränkt, unter Ausschluss jeglicher mittelbarer oder immaterieller Schäden.
11.2. Ausschluss mittelbarer Schäden
Als ausgeschlossene mittelbare Schäden gelten ohne Beschränkung auf diese Aufzählung:
- Verlust von Chancen, Umsatz, Einnahmen, Gewinnen, Verträgen oder Kunden;
- Image- oder Reputationsschäden oder jegliche wirtschaftliche Störung;
- Verlust, Verfälschung oder Offenlegung von Daten, Kosten der Datenwiederherstellung;
- jeglicher Finanz- oder Handelsschaden, der nicht unmittelbar mit einer nachgewiesenen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Mothair zusammenhängt.
11.3. Globale Haftungsobergrenze
Vorbehaltlich günstigerer zwingender Bestimmungen für den Kunden:
- ist die kumulierte Gesamthaftung von Mothair gegenüber dem Kunden, aus allen Ursachen und für die gesamte Vertragsdauer, in jedem Fall auf den vom Kunden für die betreffende Vorbestellung und/oder das betreffende Abonnement tatsächlich gezahlten Gesamtbetrag begrenzt;
- kann keine Entschädigung über diese Obergrenze hinaus gewährt werden, auch nicht bei einer Vielzahl von Ansprüchen, Rechtsgrundlagen oder Geschädigten.
11.4. Von der Haftung ausgeschlossene Fälle
Unbeschadet zwingender Vorschriften kann Mothair insbesondere nicht verantwortlich gemacht werden:
- für Schäden, die aus einer vertrags-, dokumentations- oder gesetzeswidrigen, missbräuchlichen, fahrlässigen oder unzweckmäßigen Nutzung resultieren;
- für fehlerhafte Konfiguration, unterlassene Updates, Ausfälle von Hardware, Software oder Netzwerken Dritter des Kunden;
- für fehlende Internetverbindung, Netzwerkausfälle oder Sicherheitslücken, die dem Kunden oder Dritten zuzurechnen sind;
- für die Nutzung der Dienste für nicht vorgesehene Zwecke (z. B. medizinischer Zweck oder Entscheidung ohne menschliche Validierung, wenn eine solche erforderlich ist);
- für Konsequenzen, die sich aus dem Vertrauen in von der KI erzeugte Ergebnisse ohne angemessene menschliche Überprüfung ergeben;
- für das Nichterreichen klinischer, organisatorischer, kommerzieller oder leistungsbezogener Ziele, die sich der Kunde gesetzt hat.
11.5. Höhere Gewalt und Handlungen Dritter
Mothair kann nicht für Versäumnisse oder Verzögerungen haftbar gemacht werden, die auf ein Ereignis höherer Gewalt oder die Handlung eines Dritten im Sinne des anwendbaren Rechts zurückzuführen sind. Für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von Mothair ohne Entschädigung ausgesetzt.
12. KI-Nutzung, kein Erfolgsversprechen und Verantwortung des Kunden
12.1. Probabilistische Ergebnisse – kein Erfolgsversprechen
Die KI-Funktionalitäten von Mothair liefern probabilistische Ergebnisse, die ungenau, unvollständig, veraltet oder für eine bestimmte Situation ungeeignet sein können.
Mothair garantiert weder die Richtigkeit, Vollständigkeit noch die Eignung der Ergebnisse für einen spezifischen Bedarf des Kunden und gibt kein Leistungs- oder Erfolgsversprechen ab.
12.2. Kontrollpflicht
Der Kunde behält in allen Umständen die Kontrolle und Verantwortung für Entscheidungen, die auf der Grundlage von KI-Ergebnissen getroffen werden. Es obliegt ihm:
- die Ergebnisse mit anderen Quellen und seinem eigenen Urteil zu überprüfen und zu vergleichen;
- sich bei sensiblen Entscheidungen (medizinische, regulatorische, finanzielle, personalwirtschaftliche usw.) ohne qualifizierte menschliche Einbeziehung niemals ausschließlich auf KI-Ergebnisse zu stützen.
12.3. Verbotene Nutzungen
Der Kunde unterlässt jegliche Nutzung der Dienste:
- die gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung oder die Rechte Dritter verstößt;
- die gegen die für seine Tätigkeit geltenden Vorschriften verstößt (Gesundheits-, Medizin-, Pharmavorschriften, Datenschutz usw.);
- so, dass ein Ergebnis, das lediglich eine probabilistische Modellausgabe darstellt, als von Mothair sicher, validiert oder zertifiziert dargestellt wird.
Im Falle der Nichteinhaltung kann Mothair nicht für die Folgen verantwortlich gemacht werden und kann den Zugang des Kunden zu den Diensten aussetzen oder beenden.
13. Kein medizinischer Rat – Einschränkung gegenüber Patienten und Dritten
13.1. Kein medizinischer Rat oder klinische Entscheidung
Die Mothair-Geräte und -Dienste liefern keinerlei personalisierte medizinische Beratung, Diagnose, Verschreibung, therapeutische Empfehlung oder klinische Entscheidung. Sie sind bestenfalls als Hilfs- oder Unterstützungswerkzeuge für kompetente Fachleute gedacht, die für ihre Entscheidungen uneingeschränkt verantwortlich bleiben.
13.2. Ausschließliche Verantwortung von Gesundheitsfachleuten
Wenn der Kunde ein Angehöriger der Gesundheitsberufe oder eine Gesundheitseinrichtung ist, erkennt er an, allein verantwortlich zu sein für:
- die Interpretation der von den Diensten bereitgestellten Informationen;
- die daraus resultierenden klinischen Entscheidungen, Verschreibungen, Diagnosen, Eingriffe oder Unterlassungen;
- die Einhaltung aller für seine Praxis geltenden gesetzlichen, berufsethischen und regulatorischen Verpflichtungen.
Mothair übernimmt keinerlei direkte oder indirekte Haftung gegenüber Endpatienten oder Dritten für die Entscheidungen oder Handlungen des Kunden.
13.3. Keine Patienten-Mothair-Beziehung
Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen Mothair und dem Kunden.
Zwischen Mothair und Patienten, Nutzern oder Dritten wird kein Betreuungsverhältnis, keine Arzt-Patienten-Beziehung und keine medizinische Verpflichtung begründet. Etwaige Ansprüche eines Patienten sind ausschließlich gegen den behandelnden Fachmann oder die behandelnde Einrichtung zu richten, nicht gegen Mothair.
13.4. Freistellung (Hold Harmless) gegenüber Patienten
Im durch das zwingende Recht zulässigen Rahmen verpflichtet sich der Kunde (insbesondere wenn er ein Gesundheitsfachmann oder eine Gesundheitseinrichtung ist), Mothair, ihre Führungskräfte, Mitarbeiter, Subunternehmer und Partner von allen Ansprüchen, Klagen, Forderungen oder Rechtsbehelfen von Patienten oder Dritten freizustellen und schadlos zu halten, die beruhen auf:
- der Nutzung der Geräte oder Dienste in einem Pflege- oder medizinischen Entscheidungskontext;
- der Behauptung eines körperlichen, moralischen oder materiellen Schadens im Zusammenhang mit der Berücksichtigung (oder Nichtberücksichtigung) der von den Diensten bereitgestellten Informationen.
Diese Klausel gilt im größtmöglichen Umfang, den das zwingende Verbraucherschutzrecht und das Medizinhaftungsrecht zulassen.
14. Personenbezogene Daten
Mothair verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften (DSGVO, gleichwertige britische Regeln) und seiner Datenschutzrichtlinie. Bestimmte Verarbeitungen sind für die Bereitstellung, Sicherheit, Überwachung und Verbesserung der Dienste notwendig (einschließlich Training oder Verbesserung von Modellen, Protokolle, Statistiken).
15. Verzicht auf bestimmte Sammelklagen und Streitigkeiten
15.1. Sammelklagen
Soweit das anwendbare Recht dies erlaubt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, keine Sammelklage gegen Mothair anzustreben oder daran teilzunehmen, und seine Rechte ausschließlich auf individueller Basis geltend zu machen.
Wenn das zwingende Recht Sammelklagen zulässt und regelt, kann diese Klausel sie nur in dem durch dieses Recht erlaubten Umfang ausschließen.
15.2. Gerichtliche Zuständigkeit
Vorbehaltlich zwingender verbraucherschützender Zuständigkeitsregeln können Streitigkeiten aus diesen AGB vor den zuständigen Gerichten am Sitz von Mothair ausgetragen werden.
Wenn das Gesetz dem Verbraucherkunden das Recht einräumt, die Gerichte seines Wohnsitzes anzurufen, bleibt dieses Recht unberührt.
15.3. Vorherige gütliche Einigung und Mediation
Im Streitfall verpflichtet sich der Kunde, zunächst eine gütliche Einigung mit Mothair zu suchen. Scheitert dies, kann er auf die Mediations- oder außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren zurückgreifen, die das Recht seines Wohnsitzlandes vorsieht.
16. Normenhierarchie, Teilnichtigkeit und Nichtverzicht
16.1. Vorrang des zwingenden Rechts
Die in diesen AGB vorgesehenen Ausschlüsse, Beschränkungen, Verzichte und Gewährleistungspflichten gelten in vollem durch das zwingende Verbraucherschutzrecht und gegebenenfalls durch das zwingende Medizinhaftungsrecht zulässigen Umfang.
Wird eine Bestimmung für nichtig, nicht durchsetzbar oder übermäßig befunden, wird sie im strikt notwendigen Umfang angepasst oder als nicht geschrieben betrachtet, ohne die Gültigkeit des Übrigen zu beeinträchtigen.
16.2. Vollständigkeit des Vertrags
Diese AGB, ergänzt gegebenenfalls durch die besonderen Bedingungen, die in der Vorbestell- oder Bestellbestätigung genannt werden, stellen die vollständige Vereinbarung zwischen Mothair und dem Kunden dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen, Versprechen oder Erklärungen zum gleichen Gegenstand (vorbehaltlich gegenteiliger zwingender Bestimmungen).
16.3. Nichtverzicht
Die Tatsache, dass Mothair zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Klausel dieser AGB nicht geltend macht, kann nicht als Verzicht auf deren spätere Geltendmachung ausgelegt werden.